Zuzahlung der Sozialversicherung:

So fördern IV und AHV Ihr Hörgerät 

Es ist eine natürliche Entwicklung: Mit zunehmendem Alter verschlechtert sich das Gehör eines jeden Menschen. Während das Gehör bei einem Kind in der Regel noch sehr leistungsfähig ist, lässt sich dieser schleichende Prozess später ohne professionelle Unterstützung kaum aufhalten. Wer sich für Hörgeräte entscheidet, kann dem Hörverlust jedoch effektiv entgegengewirken. Ab der Altersgrenze von 50 Jahren steigt die Gefahr einer hochgradigen Schwerhörigkeit nachweislich zunehmend. Deshalb sollten Sie möglichst frühzeitig handeln und einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder Hörgeräteakustiker aufsuchen.

Die Invalidenversicherung (IV) oder Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) unterstützen Sie in der Anschaffung Ihres Hörsystems. Die Kosten für Hörgeräte variieren je nach Leistungsklasse und Ansprüchen, die an das Gerät gestellt werden. In der Schweiz werden derzeit ca. 1‘000 verschiedene Hörgeräte-Modelle angeboten – mit ganz unterschiedlichem Leistungsspektrum und variierenden Kosten. Mit einem Pauschalbeitrag der IV oder AHV werden Sie bei der Anschaffung Ihres Hörsystems unterstützt.

Kostenübernahme der IV betragen an Hörsysteme alle 6 Jahre:

bei einseitiger Versorgung   CHF   840.-
bei zweiseitiger Versorgung CHF 1650.-

Kostenübernahme der IV betragen an Hörsysteme alle 6 Jahre bei Kindern:

 

bei einseitiger Versorgung CHF 2'830.--

bei beidseitiger Versorgung CHF 4'175.--

 

Kostenübernahme der AHV betragen an Hörsysteme alle 5 Jahre:

bei einseitiger Versorgung   CHF    630.-
bei zweiseitiger Versorgung CHF 1237.50

 

Reparaturen: 

Für Geräte, die älter als ein Jahr sind
Reparatur der Elektronik: CHF 130.-
Andere Reparaturen: CHF 200.-

 

Batterien:

Jährlich Einseitige Versorgung:   CHF 40.-
              Beidseitige Versorgung: CHF 80.-

SUVA und Militärversicherung
alle 6 Jahre:

bei einseitiger Versorgung CHF  1'392.55

bis CHF 2'008.60.

bei beidseitiger Versorgung CHF 2'175.55

bis CHF 3'200.85.

 


"Ihre Augen und Ihr Gehör haben nur das Beste verdient, deshalb steht Ihnen unser gesamtes Fachwissen über modernsten Glastechnologien, Kontaktlinsen und die neusten Hörgeräte zur Verfügung".

 

Wir richten Ihre Brille selbstverständlich auch dann, wenn Sie diese nicht bei uns gekauft haben.
Wenn dies noch möglich ist werden Brillenfassungen auch repariert.

Genauso können Sie Hörgeräte die nicht bei uns gekauft wurden, von uns überprüfen und nach Bedarf neu einstellen lassen. Die erste Beratungssitzung ist für Sie kostenlos.