Unterstützung durch IV und AHV bei der Anschaffung von Hörgeräten
Im Alter nimmt die Leistungsfähigkeit des Gehörs ab. Es ist daher wichtig, frühzeitig tätig zu werden und professionelle Hilfe bei einem Hörgeräteakustiker oder HNO-Arzt zu suchen. In der Schweiz bietet die Invalidenversicherung (IV) sowie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Unterstützung beim Erwerb von Hörgeräten. Diese kommen in Form eines Pauschalbeitrags, der bei der Anschaffung eines Hörgeräts zugutekommt.
IV-Beiträge für Erwachsene alle 6 Jahre:
IV-Beiträge für Kinder alle 6 Jahre:
AHV-Beiträge alle 5 Jahre:
Reparaturen: Für Geräte, die älter als ein Jahr sind
Batterien: Jährlich
SUVA und Militärversicherung
alle 6 Jahre:
klicken Sie unten auf die Buttons um auf die IV/AHV oder Militärversicherungsanträge zu gelangen.
FLÜCKIGER OPTIK & HÖRCENTER GMBH ist Dein professioneller Ansprechpartner, wenn es um Hörberatung in Herzogenbuchsee und die passgenaue Versorgung mit hochwertigen Hörgeräten geht. Wir unterstützen Dich nicht nur bei der Optimierung Ihres Hörvermögens, sondern bieten auch kompetente Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten finanzieller Zuzahlungen durch IV, AHV und andere Versicherungen.
Kontakt und Beratung
Bei weiteren Fragen zu den Themen Sozialversicherung und Hörgeräteversorgung wende Dich gerne an uns. Kontaktiere uns per E-Mail: buchsi@flueckiger-optik.ch oder telefonisch: +41 (0) 062/9619050. Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten und bestmöglich zu unterstützen.
"Ihre Augen und Ihr Gehör haben nur das Beste verdient, deshalb steht Ihnen unser gesamtes Fachwissen über modernsten Glastechnologien, Kontaktlinsen und die neusten Hörsystemen zur Verfügung
Genauso können Sie Hörgeräte die nicht bei uns gekauft wurden, von uns überprüfen und nach Bedarf neu einstellen lassen.
Die erste Beratungssitzung ist für Sie kostenlos".